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   BAG, 11.12.1997 - 6 AZR 266/96   

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BAG, 11.12.1997 - 6 AZR 266/96 (https://dejure.org/1997,12635)
BAG, Entscheidung vom 11.12.1997 - 6 AZR 266/96 (https://dejure.org/1997,12635)
BAG, Entscheidung vom 11. Dezember 1997 - 6 AZR 266/96 (https://dejure.org/1997,12635)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anrechnungsfähigkeit von Beschäftigungszeiten - Voraussetzungen für das Vorliegen von Beschäftigungszeiten nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag-Ost (BAT-O) - Anrechenbarkeit auf Grund eines maschinenschriftlichen Zusatzes im Überleitungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 19.06.1997 - 6 AZR 140/96

    Beschäftigungszeit: Errechnung - "anderer" Betrieb

    Auszug aus BAG, 11.12.1997 - 6 AZR 266/96
    Beschäftigungszeit einer Biologin, die nach neunjähriger Tätigkeit bei dem Institut für Pflanzenschutzforschung der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der ehemaligen DDR (AdL) durch einen Überleitungsvertrag in ein Arbeitsverhältnis zur Humboldt-Universität zu Berlin (HUB) gewechselt ist (Fortsetzung der Rechtsprechung des Senats aus den Urteilen vom 18. April 1996 - 6 AZR 623/95 - AP Nr. 12 zu § 19 BAT-O, und vom 19. Juni 1997 - 6 AZR 140/96 - n.v.).

    Auch im Urteil vom 19. Juni 1997 (- 6 AZR 140/96 - n.v., zu I 3 b der Gründe) hat der Senat bei Prüfung der Voraussetzungen des § 19 Abs. 1 BAT-O der Tatsache, daß die dortige Klägerin nach dem Inhalt ihres Arbeitsvertrags eine Tätigkeit für die HUB wahrnahm, dem Leiter einer Außenstelle der HUB unterstellt war und auch sonst organisatorische Verbindungen zur HUB hatte, keine rechtliche Bedeutung beigemessen.

    Bei dem maschinenschriftlichen Zusatz im formularmäßigen Überleitungsvertrag handelt es sich um eine sog. nichttypische Erklärung, deren Auslegung in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüft werden kann, ob sie gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt geblieben sind (ständige Rechtsprechung, z.B. BAG Urteil vom 18. April 1996 - 6 AZR 623/95 - AP Nr. 12 zu § 19 BAT-O und Urteil vom 19. Juni 1997 - 6 AZR 140/96 - n.v.).

    Der Senat hat sich im Urteil vom 19. Juni 1997 (- 6 AZR 140/96 - n.v., zu II 2 b der Gründe) bei Prüfung der Auslegung eines maschinenschriftlichen Zusatzes in einem Überleitungsvertrag und unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 18. April 1996 (- 6 AZR 623/95 - AP Nr. 12 zu § 19 BAT-O) angenommen, daß die Tarifvertragsparteien mit § 19 BAT-O und den Übergangsvorschriften eine Regelung über die Anrechnung als Beschäftigungszeit getroffen haben, die es - entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts - ausschließt, die Anerkennung von Betriebszugehörigkeitszeiten in Überleitungsverträgen nach dem AGB-DDR generell der Anrechnung von Beschäftigungszeiten nach § 19 BAT-O gleichzusetzen.

  • BAG, 18.04.1996 - 6 AZR 623/95

    Beschäftigungszeit - Überleitungsvertrag

    Auszug aus BAG, 11.12.1997 - 6 AZR 266/96
    Beschäftigungszeit einer Biologin, die nach neunjähriger Tätigkeit bei dem Institut für Pflanzenschutzforschung der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der ehemaligen DDR (AdL) durch einen Überleitungsvertrag in ein Arbeitsverhältnis zur Humboldt-Universität zu Berlin (HUB) gewechselt ist (Fortsetzung der Rechtsprechung des Senats aus den Urteilen vom 18. April 1996 - 6 AZR 623/95 - AP Nr. 12 zu § 19 BAT-O, und vom 19. Juni 1997 - 6 AZR 140/96 - n.v.).

    Bei dem maschinenschriftlichen Zusatz im formularmäßigen Überleitungsvertrag handelt es sich um eine sog. nichttypische Erklärung, deren Auslegung in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüft werden kann, ob sie gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt geblieben sind (ständige Rechtsprechung, z.B. BAG Urteil vom 18. April 1996 - 6 AZR 623/95 - AP Nr. 12 zu § 19 BAT-O und Urteil vom 19. Juni 1997 - 6 AZR 140/96 - n.v.).

    Der Senat hat sich im Urteil vom 19. Juni 1997 (- 6 AZR 140/96 - n.v., zu II 2 b der Gründe) bei Prüfung der Auslegung eines maschinenschriftlichen Zusatzes in einem Überleitungsvertrag und unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 18. April 1996 (- 6 AZR 623/95 - AP Nr. 12 zu § 19 BAT-O) angenommen, daß die Tarifvertragsparteien mit § 19 BAT-O und den Übergangsvorschriften eine Regelung über die Anrechnung als Beschäftigungszeit getroffen haben, die es - entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts - ausschließt, die Anerkennung von Betriebszugehörigkeitszeiten in Überleitungsverträgen nach dem AGB-DDR generell der Anrechnung von Beschäftigungszeiten nach § 19 BAT-O gleichzusetzen.

  • BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 673/95

    Beschäftigungszeit - Aufgabenübernahme

    Auszug aus BAG, 11.12.1997 - 6 AZR 266/96
    Ein Aufgabenbereich grenzt sich damit von bloß arbeitsplatzbezogenen Tätigkeiten des jeweiligen Arbeitnehmers, auf die es nicht ankommt, ab (vgl. BAG Urteile vom 7. August 1997 - 6 AZR 152/96 - n.v.; vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 472/95 - AP Nr. 10 zu § 19 BAT-O; vom 28. März 1996 - 6 AZR 561/95 - AP Nr. 5 zu § 19 BAT-O und vom 25. Juli 1996 - 6 AZR 673/95 - AP Nr. 11 zu § 19 BAT-O).
  • BAG, 28.03.1996 - 6 AZR 561/95

    Beschäftigungszeit - Übernahme von Aufgaben bzw. Aufgabenbereichen

    Auszug aus BAG, 11.12.1997 - 6 AZR 266/96
    Ein Aufgabenbereich grenzt sich damit von bloß arbeitsplatzbezogenen Tätigkeiten des jeweiligen Arbeitnehmers, auf die es nicht ankommt, ab (vgl. BAG Urteile vom 7. August 1997 - 6 AZR 152/96 - n.v.; vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 472/95 - AP Nr. 10 zu § 19 BAT-O; vom 28. März 1996 - 6 AZR 561/95 - AP Nr. 5 zu § 19 BAT-O und vom 25. Juli 1996 - 6 AZR 673/95 - AP Nr. 11 zu § 19 BAT-O).
  • BAG, 29.02.1996 - 6 AZR 472/95

    Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 11.12.1997 - 6 AZR 266/96
    Ein Aufgabenbereich grenzt sich damit von bloß arbeitsplatzbezogenen Tätigkeiten des jeweiligen Arbeitnehmers, auf die es nicht ankommt, ab (vgl. BAG Urteile vom 7. August 1997 - 6 AZR 152/96 - n.v.; vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 472/95 - AP Nr. 10 zu § 19 BAT-O; vom 28. März 1996 - 6 AZR 561/95 - AP Nr. 5 zu § 19 BAT-O und vom 25. Juli 1996 - 6 AZR 673/95 - AP Nr. 11 zu § 19 BAT-O).
  • BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 792/94

    Anerkennung von Zeiten als Beschäftigungszeiten - Anwendung des Tarifvertrags zur

    Auszug aus BAG, 11.12.1997 - 6 AZR 266/96
    Dies setzt nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. BAG Urteile vom 1. Juni 1995 - 6 AZR 792/94 - n.v., zu II 1 a der Gründe und vom 20. Februar 1997 - 6 AZR 772/95 - n.v., zu II 1 a der Gründe) voraus, daß das Arbeitsverhältnis mit derselben Person im Rechtssinne bestanden hat.
  • BAG, 20.02.1997 - 6 AZR 713/95

    Beschäftigungszeit - Übernahme einer Dienststelle

    Auszug aus BAG, 11.12.1997 - 6 AZR 266/96
    Nach der Rechtsprechung des Senats kommt es insoweit darauf an, daß der Arbeitsvertrag mit derselben Person im Rechtssinne bestanden hat (vgl. BAG Urteil vom 20. Februar 1997 - 6 AZR 713/95 - AP Nr. 13 zu § 19 BAT-O m.w.N.).
  • BAG, 26.05.1983 - 2 AZR 439/81

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 11.12.1997 - 6 AZR 266/96
    Der Hinweis der Klägerin auf die Urteile des Siebten Senats vom 15. Mai 1987 (- 7 AZR 544/85 - n.v.) und des Zweiten Senats vom 26. Mai 1983 (- 2 AZR 439/81 - AP Nr. 78 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) rechtfertigt keine andere rechtliche Beurteilung.
  • BAG, 20.02.1997 - 6 AZR 772/95

    Übernahme der Aufgaben der Kindereinrichtungen des Landkreises durch die

    Auszug aus BAG, 11.12.1997 - 6 AZR 266/96
    Dies setzt nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. BAG Urteile vom 1. Juni 1995 - 6 AZR 792/94 - n.v., zu II 1 a der Gründe und vom 20. Februar 1997 - 6 AZR 772/95 - n.v., zu II 1 a der Gründe) voraus, daß das Arbeitsverhältnis mit derselben Person im Rechtssinne bestanden hat.
  • LAG Berlin, 01.02.1996 - 7 Sa 92/95

    Anerkennung einer Beschäftigungszeit inÜberleistungsvertrag

    Auszug aus BAG, 11.12.1997 - 6 AZR 266/96
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 1. Februar 1996 - 7 Sa 92/95 - aufgehoben.
  • BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 544/85
  • BAG, 18.01.1996 - 6 AZR 346/95

    Bestimmung einer Beschäftigungszeit im Bereich der in der DDR zentralistisch

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